Pöhl Stefan: Lernbiographien von ErwachsenenbildnerInnen. Lebensgeschichtliche Einbettung der erwachsenenbildnerischen Lern- und Lehrgegestände von vier Südtiroler EwachsenenbilderInnen. (Diplomarbeit) Innsbruck 1998.
Standortbestimmung
von BLAUMEISERs Vorgehen im Feld qualitativer Sozialforschung nach FLICK
Vor
allem mit Uwe FLICKs “Stationen des qualitativen
Forschungsprozesses” (In: FLICK 1991, 147-172) soll im folgenden eine
Standortbestimmung meiner “Ausstattung”, erfolgen. BLAUMEISERs
“Vom Transkript zum Artikel” (1997) (vollständig im Anhang
wiedergegeben) ist in der Hauptsache diese “Ausstattung”. Die
konkrete Umsetzung meiner Ausstattung, d.h. des von mir verwendeten Modells,
der Abweichungen von und der Erfahrungen mit diesem Modell wurde oben
geleistet, hier also nur der Vergleich des Modells mit anderen Modellen der
qualitativen Sozialforschung. Diese Standortbestimmung ist weiters keine
Diskussion der Angemessenheit der von mir verwendeten Methode, sie soll nur
anhand der von FLICK aufgezeigten Optionen im Vergleich zu anderen qualitativen
Vorgehensweisen beschrieben werden und so eine Einschätzung des von mir
vorab bestimmten methodischen Vorgehens erlauben. Die Reihenfolge der
Darstellung entspricht dabei der Reihenfolge der von mir getroffenen
Festlegungen, nicht der von FLICK geschilderten idealtypischen Abfolge von
Optionen bzw. Stationen.
“Die
in diesen Stationen diskutierten Entscheidungen werden im Forschungsalltag
häufig implizit oder durch A-priori-Setzungen des Forschers gefällt.
Nur im Idealfall werden sie explizit und fragestellungs- bzw.
gegenstandsbezogen getroffen.” (FLICK 1991, 148)
Womit
meine Vorgangsweise als Nichtabweichung vom Vorgehen üblicher Forschung
wiederum gerechtfertigt wäre. Zudem vermelde ich in meiner Diplomarbeit
keine Methoden-”Wahl”, wo offensichtlich keine stattgefunden hat.
Bezüglich
“theoretischer Vorannahmen und Untersuchungsgegenstand”
unterscheidet FLICK (vgl. 1991, 152f) zwischen “Modellbildung als
Ausgangspunkt mit Hypothesentest als Ziel” und “Hypothesen- und
Theoriebildung als Ziel”. Bei der
Modellbildung als Ausgangspunkt mit Hypothesentest als Ziel
,
dem klassischen Vorgehen der quantitativen Sozialforschung, hat das formulierte
Modell gegenüber der Realität Vorrang. Die Objekte der Forschung
werden als austauschbar betrachtet, an ihnen werden vermutete allgemeine
Zusammenhänge überprüft. Dabei besteht die Gefahr, daß die
Hypothesen dem untersuchten Gegenstand nicht gerecht werden oder sich immer
mehr vom untersuchten Objekt entfernen und so an Relevanz für dieses
verlieren. Bei der
Hypothesen-
und Theoriebildung als Ziel
,
wie sie die Grounded Theory praktiziert, werden die theoretischen Annahmen
nicht an das untersuchte Feld herangetragen, sondern sie sollen in ihm entdeckt
werden, gemäß dem “Prinzip der Offenheit”
[12].
“Das
Prinzip der Offenheit besagt, daß die theoretische Strukturierung des
Forschungsgegenstandes zurückgestellt wird, bis sich die Strukturierung
des Forschungsgegenstandes durch die Forschungssubjekte herausgebildet
hat.” (HOFFMANN-RIEM Christa 1980, 343)
In
extremer Anwendung (von GLASER / STRAUSS) sollen sogar die zum untersuchten
Sachverhalt existenten Theorien vor der Datenerhebung ignoriert werden. Dabei
besteht allerdings die Gefahr, daß sich an Stelle der vermiedenen
expliziten Hypothesen andere, nämlich implizite Hypothesen des Forschers
unreflektiert und unkontrolliert durchsetzen. Bei der Hypothesen- und
Theoriebildung als Ziel der Forschung braucht es neben der Bemühung, ein
vorschnelles Erstellen von Hypothesen zu vermeiden, einen Umgang mit dem
untersuchten konkrete Gegenstand, der die Authentizität des Untersuchten
wahrt, indem ihm keine fremden Strukturen übergestülpt werden. Im
Sinne Sigmund FREUDs soll dem untersuchten Gegenstand eine
“gleichschwebende Aufmerksamkeit” entgegengebracht werden, die
Bevorzugungen oder Auslassungen bestimmter Teile bzw. Aspekte des untersuchten
Gegenstandes vermeidet (“blinde Flecken” des Forschers). Die
Vorgehensweise nach BLAUMEISER (vgl. 1997) hat die Hypothesen- und
Theoriebildung zum Ziel der Forschung, wobei BLAUMEISER von
“Hypothesen”, nicht aber von “Theorien” spricht. Dabei
werden “textgenerierte Hypothesen” an einem Fall entwickelt und
anschließend an weiteren Fällen weiterentwickelt, um dann in den
Forschungsstand integriert zu werden. BLAUMEISER empfiehlt weiters das Fixieren
der eigenen “
Vorurteile”
dem Untersuchungsgegenstand gegenüber, um den eigenen impliziten
Hypothesen auf die Spur zu kommen und sie so, wenn schon nicht eliminieren zu
können, doch zum besser kontrollierbaren Ausgangspunkt der
Hypothesenentwicklung zu machen. Dieser Weiterentwicklung der Hypothesen liegt
das
heuristische
Prinzip
zugrunde.
“Heuristik
ist die Basisstrategie jeder Forschung. Ihr Ziel ist es, den Gegenstand der
Forschung zu erkennen. Forschung ist Er-Forschung. Forschung ist ein
Prozeß. Er
beginnt
(Hervorhebung durch den Autor) immer bei der Erscheinungsweise, dem
Vorverständnis vom Gegenstand. Die erste Stufe der Erforschung ist eine
Beschreibung: die Rekonstruktion des Vorgefunden mit Hilfe der Sprache oder
auch anderer Daten, die es in seinem Zusammenhang darstellen. (...) Jedoch ist
die Wiedergabe des Vorgefundenen, die Interpretation, solange sie Beschreibung
bleibt, nur der Anfang der Forschung. (...) Der Schritt von der
Erscheinungsweise zu deren Struktur, zu den Bedingungen, unter denen sie sich
bildet, ist immer ein Schritt zum Substantiellen. Erst hieran kann sich eine
Wissenschaft messen.” (KLEINING 1991, 16f)
Bezüglich
der “Entscheidung für die Methode der Datensammlung” (vgl.
FLICK 1991, 156f) werden die Methoden der qualitativen Sozialforschung in
rekonstruktive und interpretative Methoden eingeteilt. Danach zählen zu den
rekonstruktiven
Verfahren
alle Formen des Interviews und die zusammenfassenden Feldnotizen, zu den
interpretativen
Verfahren
die Konversationsanalyse und die objektive Hermeneutik. Hinsichtlich des
Aspekts der
Natürlichkeit
vs.
Künstlichkeit
der jeweiligen Forschungssituation wollen die interpretativen Verfahren die
Verfälschung
des zu untersuchenden Sachverhalts, die durch rekonstruktive Wiederherstellung
entsteht, vermeiden, indem Alltagssituationen akustisch oder audiovisuell
aufgezeichnet werden. Laut FLICK gelingt es aber auch den interpretativen
Verfahren nicht, die Verfälschung zu vermeiden, da in der Auswertung die
Fixierung auf minimale Sequenzen meist zu dominant ist. Hinsichtlich der
möglichen
Verzerrungen
besteht bei den rekonstruktiven Verfahren die Gefahr, daß der Befragte
lügt, während bei den interpretativen Verfahren, die die Sicht des
Subjekts nicht berücksichtigen, die Gefahr der Spekulation durch den
Forscher besteht. Das narrative Interview ist also laut BERGMANN in FLICK eine
rekonstruktive Methode, die durch ...
“sekundäre
Sinnbildungsprozesse (...) den primären Sinnzusammenhang (...)
undurchdringlich überlagert” (ebd., 156)
...
und sie ist eine Methode, die Künstlichkeit durch Eingriff in die
Alltagssituation erzeugt, die die bewußte und unbewußte Lüge
des Befragten in Kauf nehmen muß, die aber die Sicht des Subjekts
mitberücksichtigt und Rückfragen über die Interpretation des
Forschers beim Befragten möglich macht. Die
Vorgehensweise
nach BLAUMEISER (vgl. 1997) impliziert dieses Moment der Vergewisserung und
Vertiefung durch den Forscher, indem sie zwei Interviews mit jedem Befragten
vorsieht, wodurch offene Fragen beim zweiten Interview an den Interviewten
gestellt werden könne; eine Rückfrage über die Interpretation
beim Beforschten (kommunikative Validierung) ist aber nicht vorgesehen.
Bezüglich
dem “Bezugspunkt der Strukturierung als organisierende Perspektive”
(FLICK 1991, 157ff) werden die Methoden der qualitativen Sozialforschung
hinsichtlich ihres Bezugspunktes der Strukturierung der Datensammlung
folgendermaßen (aus FLICK 1991, 159) eingeteilt:
|
Strukturierung
der Datensammlung durch
|
Forscher
|
Subjekt
|
Situation
|
|
Vollständig
|
Qualitatives
Experiment
|
Narratives
Interview
|
Interpretative
Verfahren
|
|
Leitfadeninterview
|
|
|
Teilweise
|
|
Gruppendiskussion
|
|
Teilnehmende
Beobachtung
|
|
Parallel
zu dieser Einteilung kann dichotomisierend von
Deduktion
aus dem Forschungsinteresse des Forschers vs.
Induktion
aus dem zu untersuchenden Sachverhalt gesprochen werden. Dabei
verschließt jedes Datenerhebungsverfahren bestimmte Ausschnitte des zu
untersuchenden Feldes, und in der der Datensammlung anschließenden
Auswertung steht noch einmal eine Option zwischen erschließender oder
kategorisierender
Interpretation
offen. Die Vorgehensweise nach BLAUMEISER (vgl. 1997) sieht ein erstes rein
narratives Interview vor, das thematisch auf die Biographie ausgerichtet ist,
und ein zweites Interview, das thematisch auf den Untersuchungsgegenstand der
Forschung gerichtet ist. Dieses zweite wird nach einem Leitfaden geführt,
zielt aber auch auf narrative Antworten ab. Dies entspricht in etwa der weiter
oben nach HERMANNS so benannten Nachfragephase im narrativen Interview. Nach
der Einteilung von FLICK ist die Vorgehensweise nach BLAUMEISER also nicht
durch die Situation, sondern hauptsächlich durch das zu beforschende
Subjekt und in einem bestimmten Maß auch nach dem Forscher als
Bezugspunkt für die Strukturierung der Datensammlung einzuteilen. Im
Vergleich mit der teilnehmenden Beobachtung sucht nach der Vorgehensweise nach
BLAUMEISER der Forscher das Subjekt zwar auch in seiner natürlichen
Umgebung auf (Bsp.: idealer Interviewort Küche), das Subjekt ist aber aus
seinem alltäglichen Handeln herausgerissen. Im Vergleich zur
Gruppendiskussion entbehrt das narrative Interview der Gruppendynamik, die das
Subjekt zu vergleichsweise unkontrollierten Äußerungen
hinreißen könnte.
Bezüglich
der “Fixierung der Daten” (vgl. FLICK 1991, 160ff) werden folgende
Unterteilungsschritte beschrieben: Aufzeichnung der Daten, Aufbereitung bzw.
Transkription der Daten und Konstitution einer neuen Realität im Text. Die
Aufzeichnung
der Daten ist als Feldnotiz und als Ton- und Bildaufzeichnung möglich,
wobei bei erstere Korrektive gegen die Selektivität der Aufzeichnung
benötigt werden und die akustische und audiovisuelle Aufzeichnung den
Interviewten zur Zurückhaltung von heiklen Informationen verleiten
könnten – die Natürlichkeit der akustischen und audiovisuellen
Aufnahme ist nur eine scheinbare und überschätzte. Das mögliche
Korrektiv ist dabei die Aufklärung des Interviewten über Sinn, Zweck
und Form der Aufzeichnungen. FLICK plädiert für die
größtmögliche
Sparsamkeit
der Aufzeichnung, die die jeweilige Forschungsanwendung zuläßt;
Sparsamkeit im die Äußerungen der Beteiligten möglicherweise
beeinflussenden technischen Aufwand und Sparsamkeit auch in der Qualität
und Art der registrierten Informationen, um die Anonymität des
Interviewten möglichst wenig zu gefährden. Läßt es die
Fragestellung zu, so soll etwa auf Feldnotizen rekurriert werden. Die
Vorgehensweise nach BLAUMEISER (vgl. 1997) sieht Tonaufzeichnungen vor und nach
dem Prinzip der Offenheit die Aufklärung des Interviewten im Sinne von
FLICK bei der Kontaktaufnahme (HERMANNS: Anwerbungsphase) und die offene
Präsentation des Aufnahmegerätes. Außerdem wird der Interviewte
vor Interviewbeginn eingeladen, bei heiklen Erzählpassagen das
Unterbrechen der Tonaufzeichnung zu verlangen. In der “Kontakt- und
Kontrakt”
-
Phase (BLAUMEISER) wird mit dem Interviewten auch die Verwendung der
Aufzeichnung, speziell deren Veröffentlichung bzw.
Nichtveröffentlichung, ausgehandelt. Im Rahmen dieser Arbeit ist eine
Veröffentlichung der Aufzeichnung nötig (siehe Anhang), um die
Wissenschaftlichkeit garantierende Nachvollziehbarkeit zu erreichen. Nur
Personen, die sich mit einer anonymisierten Veröffentlichung der
transkribierten Aufzeichnungen einverstanden erklären, werden interviewt.
Bezüglich
der Transkription plädiert FLICK (vgl. 1991, 161f ) für
Angemessenheit;
Umfang
und
Präzision
der Transkription sollen sich nach dem Verwendungszweck richten. Danach ist nur
für Linguistik und Konversationsanalyse die maximal erreichbare
Präzision der Transkription angemessen, nicht aber für
sozialwissenschaftliche Fragestellungen. Dies entspricht auch der
Vorgehensweise nach BLAUMEISER (vgl. 1997). Bezüglich dem Umfang der
Transkription sieht die Vorgangsweise nach BLAUMEISER die komplette
Transkription von Interviews vor, zur Regel der Angemessenheit kommt hier die
Regel der
Vollständigkeit
dazu.
Interpretation
nach BLAUMEISER, FLICK, MAYRING, SCHRATZ, SCHÜTZE (BOHNSACK)
Das
Vorgehen nach BLAUMEISER bei der Interpretation entspricht keinem ausgewiesenem
Standardverfahren, wie etwa dem von Philipp MAYRINGs Inhaltsanalyse. Die
folgenden Vergleiche sollen es aber methodisch transparent machen.
Bezüglich
der Interpretation zeichnet FLICK (vgl. 1991, 163ff) ein Spannungsfeld zwischen
“konsequenter Idiographik” und “Quasi-Nomothetik”, in
dem sich die Interpretation, ausgehend vom
Fallverständnis,
positionieren muß.
Idiographik
schließt vom Einzelfall auf allgemeine Gesetzmäßigkeiten,
Nomothetik
untersucht einzelne Phänomene verallgemeinernd nur an den dazu passenden
Datenausschnitten. Verallgemeinerung, Nachvollziehbarkeit und Darstellung
lassen sich aber am besten mit einem zweistufigen Vorgehen optimieren, bei dem
zuerst die Einzelfälle im Verlauf und dann fallvergleichend und
verallgemeinernd interpretiert wird. Die Vorgehensweise nach BLAUMEISER (vgl.
1997) sieht genau ein solches zweistufiges Vorgehen vor, dürfte aber
insgesamt näher an der idiographischen Position liegen, da der
Fallvergleich in der Sample-Integration und die Literatur-Integration dem
Forschungsziel Optimierung und Stabilisierung der textgenerierten Hypothesen in
einem heuristischen Forschungsverständnis dient.
Das
Strukturverständnis
der Interpretation kann zwischen den Strategien der Sequenzierung oder der
Kategorisierung polarisiert werden. Durch die
Sequenzierung
soll die Struktur induktiv aus dem Fall heraus entwickelt werden, was bei
strikter Umsetzung bis zur “Zeile-für-Zeile-Interpretation”
gehen kann, während die
Kategorisierung
aus impliziten oder expliziten Vorstellungen und theoretischen Modellen
deduzierend auf den Fall angewandt werden. Dabei können diese Kategorien
aus dem Fall selbst herausentwickelt (Theorie als Forschungsziel) oder aus mehr
oder minder explizit formulierten theoretischen Modellen abgeleitet oder auch
von der Fragestellung ausgehend erarbeitet werden. Die Zuweisung der Kategorien
zu den Textstellen, d.h. das
Kodieren,
kann dabei subsumierend und routinemäßig oder als kreativer
Prozeß der Suche nach den Daten und Phänomenen angemessenen
Kategorien und Kategorieensystemen betrieben werden. Die Vorgehensweise nach
BLAUMEISER (vgl. 1997) fokussiert nicht auf eine aufschichtungsaufdeckende
strenge Seqenzierung, wenn auch der Arbeitsschritt der Identifizierung der
formalen narrationstheoretischen Kategorien Geschichten, Beschreibungen, Codas,
biographische Kommentare und Argumentationen eine durchgehende Sequenzierung
nach diesen Elementen von Erzählung ergibt, sondern geht kategorisierend
nach der Trennung von narrativen und nichtnarrativen Textteilen vor. Aus dieser
Trennung folgen auch die formalen “deskriptiven Kategorien” Themen
und Motive, die inhaltlich aber rein induktiv und fallintern explizierend
erarbeitet werden. Stark deduzierend geht die Kategorisierung von Orten und
Zeiten vor, welche nicht nur eine ordnende Funktion haben, sondern auch den
sozialräumlichen biographischen Ansatz implizit in sich haben. Die
Kodierung versucht dabei “textgenerierte Kategorien” zu erstellen,
bleibt also ähnlich dem “offenen Kodieren” der Grounded Theory
nahe am Text.
Die
Richtung
der Interpretation kann die der Reduktion oder der Kontextualisierung sein.
Durch die
Reduktion
soll aus einem oder mehreren Fällen, aus der Inhalts- und
Bedeutungsvielfalt zusammenfassend, ein Deutungsmuster bzw. eine Kernvariable
herausgearbeitet werden. Durch die
Kontextualisierung
wird mögliche Bedeutungsvielfalt systematisch aufgedeckt und so die
implizite Auswahl des verstehenden Subjekts in seiner Interaktion sichtbar
gemacht. Bei dieser zweiten Interpretationsrichtung (Objektive Hermeneutik),
die möglichst von einer Gruppe von Forschern durchgeführt werden
soll, wird aus einem möglichst breiten Interpretationsspektrum
konkurrierend eine Interpretation herausgearbeitet. Im Ansatz von MAYRING, der
im Wesentlichen reduzierend vorgeht, ist mit der Technik der Explikation auch
die Interpretationsrichtung der Kontextualisierung integriert, aber laut FLICK
derart nicht konsequent umgesetzt. Die Grundformen der Interpretierens sind
nach MAYRING:
“Zusammenfassung:
Ziel der Analyse ist es, das Material so zu reduzieren, daß die
wesentlichen Inhalte erhalten bleiben, durch Abstraktion einen
überschaubaren Korpus zu schaffen, der immer noch Abbild des
Grundmaterials ist.
Explikation:
Ziel der Analyse ist es, zu einzelnen fraglichen Textteilen (Begriffen,
Sätzen, ...) zusätzliches Material heranzutragen, das das
Verständnis erweitert, das die Textstelle erläutert, erklärt,
ausdeutet.
Strukturierung:
Ziel der Analyse ist es, bestimmte Aspekte aus dem Material herauszufiltern,
unter vorher festgelegten Ordnungskriterien einen Querschnitt durch das
Material zu leben oder das Material aufgrund bestimmter Kriterien
einzuschätzen.” (MAYRING 1995, 54)
Die
Vorgehensweise nach BLAUMEISER (vgl. 1997) interpretiert vor allem in Richtung
Datenreduktion und zwar in drei Schritten. Aus der nach narrationstheoretischen
Kategorien gewonnenen Sequenzierung werden unter Beibehaltung dieses
theoretischen Hintergrunds zwei Gruppen von “deskriptive
Kategorien” gewonnen, von denen eine weiter abstrahiert und nach
Wertigkeit gereiht wird; für diese weitere Reduktion werden dann besonders
aussagereiche “Schlüsselpassagen” aus den Sequenzen
ausgewählt: Einerseits werden aus Geschichten und Beschreibungen und Codas
induktiv Themen kodiert, andererseits werden aus biographischen Kommentaren und
Argumentationen induktiv Motive kodiert und weiter zu Leitmotiven abstrahiert
und nach Wertigkeit gereiht; Themen und Leitmotive dienen der Auswahl von
Schlüsselpassagen. Explizierendes Interpretieren wird bei BLAUMEISER im
Vergleich mit MAYRING (vgl. 1995, 70f ) als “enge Kontextanalyse”
angewandt, nicht aber als über den Text hinausreichende “weite
Kontextanalyse”. Der Arbeitsschritt der
“Literatur-Integration” ist nicht mehr Teil der Interpretation und
dient der Integration der gewonnenen heuristischen Ergebnisse in den
Forschungsstand.
Zur
Auswertung von teilgesteuerten Leitfaden-Interviews verwandte Michael SCHRATZ
(vgl. 1993, 94f) die von MILES und HUBERMANN verwandten Kodierungstypen
deskriptiver Kode, interpretativer Kode und explikativer Kode. In einer nicht
sequenzierenden, sondern kategorisierenden Strategie werden dabei mit
deskriptiven
Kodes
die Daten zur Person des Interviewten und zur Interviewsituation erhoben, mit
interpretativen
Kodes
werden die Aussagen mit Bezug auf den Leitfaden interpretiert, während bei
den
explikativen
Kodes
die interpretative Schlußfolgerung stark ausgeweitet ist. Die
Vorgehensweise nach BLAUMEISER erstellt mit der “faktischen
Rekonstruktion” von “äußerer Biographie” und
“äußerem Geschehen” und mit der Erfassung aller im
Interview genannten Orte, soziale Räume und Zeiten deskriptive Kodes.
Weiters erstellt sie interpretative Kodes in der Benennung der
Erzähl-Elemente (Geschichten, Beschreibungen, Codas, biographische
Kommentare, Argumentationen) und bei der Kategorisierung der deskriptiven
Kategorien (Themen, Motive). Was SCHRATZ als explikative Kodes beschreibt,
findet bei BLAUMEISER als Memo, d.h. als Aufzeichnung von hypothetischen Ideen
über mögliche Deutungen und Zusammenhänge von Kategorien, seine
Umsetzung, die dadurch entstandenen Kodes bleiben aber als
“textgenerierte Kategorien” auf dem Niveau von interpretativen
Kodes (Leitmotive entstehen durch Reduktion, nicht durch Explikation).
Der
Vergleich der Vorlage zur Textauswertung von BLAUMEISER und den
Auswertungsrichtlinien von BOHNSACK bzw. SCHÜTZE in BOHNSACK zeigt ein
sehr ähnliches Vorgehen bei unterschiedlicher Benennung der
Arbeitsschritte. BLAUMEISER bezweckt mit der Auswertung die Bildung von
“text-generierten Hypothesen” (1997, 4) am ersten ausgewerteten
Fall und die Weiterentwicklung dieser generierten Hypothesen an den weiteren
Fällen. Die fallinterne Analyse von weiteren Fällen geschieht also an
für diese Fälle externen Kategorisierungen aus dem ersten
hypothesengenerierenden Fall. BOHNSACKs bzw. SCHÜTZEs Auswertungsvorgang
verläuft in den ihren formalen Schritten der Auswertung des Einzelfalls im
Wesentlichen gleich wie die Auswertung des ersten hypothesengenerierenden Falls
nach BLAUMEISER. Zusätzlich ist deren Auswertung aber durch
biographietheoretische Konzepte bestimmt, wodurch die fallinterne Analyse
ausführlicher wird. Dadurch wird zuerst die “biographische
Gesamtformung” (SCHÜTZE nach BOHNSACK 1991, 97) herausgearbeitet und
erst auf der Ebene der biographischen Gesamtformung von Einzelfällen wird
eine “komparative Analyse” (ebd., 97) zwischen Fällen
durchgeführt. Aus der komparativen Analyse
[13]
heraus werden dann u.a.
gegenstandsbezogene
Fragestellungen beantwortet, also Hypothesen kreiert. Dort wo BLAUMEISER (vgl.
1997) die Folie der “äußeren Biographie” durch das
Hinzuziehen des sozialräumlichen Ansatzes mit einer hohen Strukturiertheit
(durch Räume und Zeiten) erstellt, um darauf die aus den argumentativen
Einlagerungen (Eigentheorien) gewonnenen “Leitmotive” abzubilden,
erstellt SCHÜTZE in BOHNSACK (vgl. 1991, 95f) weniger strukturiert aber
(Biographie-) theoriegeladener die “lebensgeschichtliche Abfolge der
erfahrungsdominanten Prozeßstrukturen in den einzelnen
Lebensabschnitten”, die der “grundlegenden biographischen
Erfahrungsschichtung” entspricht, durch “analytische
Abstraktion” der vorher durchgeführten “strukturellen(n)
inhaltliche(n) Beschreibung der Darstellungsstücke”, um darauf die
“Wissensanalyse” der “eigentheoretisch argumentativen
Einfügungen” zu interpretieren. Denn das Verständnis der
Argumentation des Interviewten ergibt sich nicht aus den Argumentationen
selbst. Die biographischen eher monokausalen Alltagstheorien des Interviewten,
die aus dem Orientierungsdruck heraus entstehen, werden so im vom
Handlungsdruck relativ freien Raum der wissenschaftlichen Theoriebildung
vielseitiger beschrieben (vgl. HIERDEIS / HUG 1992, 90-92)
“Ohne
den lebensgeschichtlichen Ereignis- bzw. Erfahrungsrahmen für die
eigentheoretische Wissensproduktion zu kennen, ist es unmöglich, den
Stellenwert autobiographischer Theorieproduktion für den Lebenslauf zu
bestimmen.” (SCHÜTZE in BOHNSACK 1991, 96)
Deshalb
stellen sowohl BLAUMEISER als auch SCHÜTZE bzw. BOHNSACK die
Inbezugsetzung von autobiographischen Eigentheorien auf der Basis der
äußeren Biographie der Trennung von Geschichten von Beschreibung und
Argumentation voraus, um zuerst aus den nicht argumentativen Textanteilen die
äußere Biographie zu rekonstruieren.
[12]
HOFMANN-RIEM´s “Prinzip der Offenheit” bezieht sich auf die
Interpretation und unterscheidet sich deshalb von BLAUMEISERs “Prinzip
der Offenheit”, das sich auf die Interviewsituation bezieht.
[13]
Ein weiteres mögliches Produkt der komparativen Analyse ist die
Generierung von fallübergreifenden Kategorien, sog.
“Elementarkategorien” (SCHÜTZE nach BOHNSACK 1991, S. 97), die
dann der quantitativen Forschung dienen können. Der Endpunkt der
qualitativen Auswertung kann mit quantitativen Daten also in zweifacher Weise
in Beziehung treten: als Abbildung auf existenten quantitativen Daten die an
das qualitative Ergebnis herangetragen werden oder als Ausgangspunkt für
die Produktion von quantitativen Daten.
© 1998 