Pöhl Stefan: Lernbiographien von ErwachsenenbildnerInnen. Lebensgeschichtliche Einbettung der erwachsenenbildnerischen Lern- und Lehrgegestände von vier Südtiroler EwachsenenbilderInnen. (Diplomarbeit) Innsbruck 1998.


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Standortbestimmung von BLAUMEISERs Vorgehen im Feld qualitativer Sozialforschung nach FLICK

Vor allem mit Uwe FLICKs “Stationen des qualitativen Forschungsprozesses” (In: FLICK 1991, 147-172) soll im folgenden eine Standortbestimmung meiner “Ausstattung”, erfolgen. BLAUMEISERs “Vom Transkript zum Artikel” (1997) (vollständig im Anhang wiedergegeben) ist in der Hauptsache diese “Ausstattung”. Die konkrete Umsetzung meiner Ausstattung, d.h. des von mir verwendeten Modells, der Abweichungen von und der Erfahrungen mit diesem Modell wurde oben geleistet, hier also nur der Vergleich des Modells mit anderen Modellen der qualitativen Sozialforschung. Diese Standortbestimmung ist weiters keine Diskussion der Angemessenheit der von mir verwendeten Methode, sie soll nur anhand der von FLICK aufgezeigten Optionen im Vergleich zu anderen qualitativen Vorgehensweisen beschrieben werden und so eine Einschätzung des von mir vorab bestimmten methodischen Vorgehens erlauben. Die Reihenfolge der Darstellung entspricht dabei der Reihenfolge der von mir getroffenen Festlegungen, nicht der von FLICK geschilderten idealtypischen Abfolge von Optionen bzw. Stationen.

“Die in diesen Stationen diskutierten Entscheidungen werden im Forschungsalltag häufig implizit oder durch A-priori-Setzungen des Forschers gefällt. Nur im Idealfall werden sie explizit und fragestellungs- bzw. gegenstandsbezogen getroffen.” (FLICK 1991, 148)

Womit meine Vorgangsweise als Nichtabweichung vom Vorgehen üblicher Forschung wiederum gerechtfertigt wäre. Zudem vermelde ich in meiner Diplomarbeit keine Methoden-”Wahl”, wo offensichtlich keine stattgefunden hat.

Bezüglich “theoretischer Vorannahmen und Untersuchungsgegenstand” unterscheidet FLICK (vgl. 1991, 152f) zwischen “Modellbildung als Ausgangspunkt mit Hypothesentest als Ziel” und “Hypothesen- und Theoriebildung als Ziel”. Bei der Modellbildung als Ausgangspunkt mit Hypothesentest als Ziel , dem klassischen Vorgehen der quantitativen Sozialforschung, hat das formulierte Modell gegenüber der Realität Vorrang. Die Objekte der Forschung werden als austauschbar betrachtet, an ihnen werden vermutete allgemeine Zusammenhänge überprüft. Dabei besteht die Gefahr, daß die Hypothesen dem untersuchten Gegenstand nicht gerecht werden oder sich immer mehr vom untersuchten Objekt entfernen und so an Relevanz für dieses verlieren. Bei der Hypothesen- und Theoriebildung als Ziel , wie sie die Grounded Theory praktiziert, werden die theoretischen Annahmen nicht an das untersuchte Feld herangetragen, sondern sie sollen in ihm entdeckt werden, gemäß dem “Prinzip der Offenheit” [12].

“Das Prinzip der Offenheit besagt, daß die theoretische Strukturierung des Forschungsgegenstandes zurückgestellt wird, bis sich die Strukturierung des Forschungsgegenstandes durch die Forschungssubjekte herausgebildet hat.” (HOFFMANN-RIEM Christa 1980, 343)

In extremer Anwendung (von GLASER / STRAUSS) sollen sogar die zum untersuchten Sachverhalt existenten Theorien vor der Datenerhebung ignoriert werden. Dabei besteht allerdings die Gefahr, daß sich an Stelle der vermiedenen expliziten Hypothesen andere, nämlich implizite Hypothesen des Forschers unreflektiert und unkontrolliert durchsetzen. Bei der Hypothesen- und Theoriebildung als Ziel der Forschung braucht es neben der Bemühung, ein vorschnelles Erstellen von Hypothesen zu vermeiden, einen Umgang mit dem untersuchten konkrete Gegenstand, der die Authentizität des Untersuchten wahrt, indem ihm keine fremden Strukturen übergestülpt werden. Im Sinne Sigmund FREUDs soll dem untersuchten Gegenstand eine “gleichschwebende Aufmerksamkeit” entgegengebracht werden, die Bevorzugungen oder Auslassungen bestimmter Teile bzw. Aspekte des untersuchten Gegenstandes vermeidet (“blinde Flecken” des Forschers). Die Vorgehensweise nach BLAUMEISER (vgl. 1997) hat die Hypothesen- und Theoriebildung zum Ziel der Forschung, wobei BLAUMEISER von “Hypothesen”, nicht aber von “Theorien” spricht. Dabei werden “textgenerierte Hypothesen” an einem Fall entwickelt und anschließend an weiteren Fällen weiterentwickelt, um dann in den Forschungsstand integriert zu werden. BLAUMEISER empfiehlt weiters das Fixieren der eigenen “ Vorurteile” dem Untersuchungsgegenstand gegenüber, um den eigenen impliziten Hypothesen auf die Spur zu kommen und sie so, wenn schon nicht eliminieren zu können, doch zum besser kontrollierbaren Ausgangspunkt der Hypothesenentwicklung zu machen. Dieser Weiterentwicklung der Hypothesen liegt das heuristische Prinzip zugrunde.

“Heuristik ist die Basisstrategie jeder Forschung. Ihr Ziel ist es, den Gegenstand der Forschung zu erkennen. Forschung ist Er-Forschung. Forschung ist ein Prozeß. Er beginnt (Hervorhebung durch den Autor) immer bei der Erscheinungsweise, dem Vorverständnis vom Gegenstand. Die erste Stufe der Erforschung ist eine Beschreibung: die Rekonstruktion des Vorgefunden mit Hilfe der Sprache oder auch anderer Daten, die es in seinem Zusammenhang darstellen. (...) Jedoch ist die Wiedergabe des Vorgefundenen, die Interpretation, solange sie Beschreibung bleibt, nur der Anfang der Forschung. (...) Der Schritt von der Erscheinungsweise zu deren Struktur, zu den Bedingungen, unter denen sie sich bildet, ist immer ein Schritt zum Substantiellen. Erst hieran kann sich eine Wissenschaft messen.” (KLEINING 1991, 16f)


Bezüglich der “Entscheidung für die Methode der Datensammlung” (vgl. FLICK 1991, 156f) werden die Methoden der qualitativen Sozialforschung in rekonstruktive und interpretative Methoden eingeteilt. Danach zählen zu den rekonstruktiven Verfahren alle Formen des Interviews und die zusammenfassenden Feldnotizen, zu den interpretativen Verfahren die Konversationsanalyse und die objektive Hermeneutik. Hinsichtlich des Aspekts der Natürlichkeit vs. Künstlichkeit der jeweiligen Forschungssituation wollen die interpretativen Verfahren die Verfälschung des zu untersuchenden Sachverhalts, die durch rekonstruktive Wiederherstellung entsteht, vermeiden, indem Alltagssituationen akustisch oder audiovisuell aufgezeichnet werden. Laut FLICK gelingt es aber auch den interpretativen Verfahren nicht, die Verfälschung zu vermeiden, da in der Auswertung die Fixierung auf minimale Sequenzen meist zu dominant ist. Hinsichtlich der möglichen Verzerrungen besteht bei den rekonstruktiven Verfahren die Gefahr, daß der Befragte lügt, während bei den interpretativen Verfahren, die die Sicht des Subjekts nicht berücksichtigen, die Gefahr der Spekulation durch den Forscher besteht. Das narrative Interview ist also laut BERGMANN in FLICK eine rekonstruktive Methode, die durch ...

“sekundäre Sinnbildungsprozesse (...) den primären Sinnzusammenhang (...) undurchdringlich überlagert” (ebd., 156)

... und sie ist eine Methode, die Künstlichkeit durch Eingriff in die Alltagssituation erzeugt, die die bewußte und unbewußte Lüge des Befragten in Kauf nehmen muß, die aber die Sicht des Subjekts mitberücksichtigt und Rückfragen über die Interpretation des Forschers beim Befragten möglich macht. Die Vorgehensweise nach BLAUMEISER (vgl. 1997) impliziert dieses Moment der Vergewisserung und Vertiefung durch den Forscher, indem sie zwei Interviews mit jedem Befragten vorsieht, wodurch offene Fragen beim zweiten Interview an den Interviewten gestellt werden könne; eine Rückfrage über die Interpretation beim Beforschten (kommunikative Validierung) ist aber nicht vorgesehen.

Bezüglich dem “Bezugspunkt der Strukturierung als organisierende Perspektive” (FLICK 1991, 157ff) werden die Methoden der qualitativen Sozialforschung hinsichtlich ihres Bezugspunktes der Strukturierung der Datensammlung folgendermaßen (aus FLICK 1991, 159) eingeteilt:

Strukturierung der Datensammlung durch
Forscher
Subjekt
Situation
Vollständig
Qualitatives Experiment
Narratives Interview
Interpretative Verfahren

Leitfadeninterview

Teilweise

Gruppendiskussion

Teilnehmende Beobachtung


Parallel zu dieser Einteilung kann dichotomisierend von Deduktion aus dem Forschungsinteresse des Forschers vs. Induktion aus dem zu untersuchenden Sachverhalt gesprochen werden. Dabei verschließt jedes Datenerhebungsverfahren bestimmte Ausschnitte des zu untersuchenden Feldes, und in der der Datensammlung anschließenden Auswertung steht noch einmal eine Option zwischen erschließender oder kategorisierender Interpretation offen. Die Vorgehensweise nach BLAUMEISER (vgl. 1997) sieht ein erstes rein narratives Interview vor, das thematisch auf die Biographie ausgerichtet ist, und ein zweites Interview, das thematisch auf den Untersuchungsgegenstand der Forschung gerichtet ist. Dieses zweite wird nach einem Leitfaden geführt, zielt aber auch auf narrative Antworten ab. Dies entspricht in etwa der weiter oben nach HERMANNS so benannten Nachfragephase im narrativen Interview. Nach der Einteilung von FLICK ist die Vorgehensweise nach BLAUMEISER also nicht durch die Situation, sondern hauptsächlich durch das zu beforschende Subjekt und in einem bestimmten Maß auch nach dem Forscher als Bezugspunkt für die Strukturierung der Datensammlung einzuteilen. Im Vergleich mit der teilnehmenden Beobachtung sucht nach der Vorgehensweise nach BLAUMEISER der Forscher das Subjekt zwar auch in seiner natürlichen Umgebung auf (Bsp.: idealer Interviewort Küche), das Subjekt ist aber aus seinem alltäglichen Handeln herausgerissen. Im Vergleich zur Gruppendiskussion entbehrt das narrative Interview der Gruppendynamik, die das Subjekt zu vergleichsweise unkontrollierten Äußerungen hinreißen könnte.

Bezüglich der “Fixierung der Daten” (vgl. FLICK 1991, 160ff) werden folgende Unterteilungsschritte beschrieben: Aufzeichnung der Daten, Aufbereitung bzw. Transkription der Daten und Konstitution einer neuen Realität im Text. Die Aufzeichnung der Daten ist als Feldnotiz und als Ton- und Bildaufzeichnung möglich, wobei bei erstere Korrektive gegen die Selektivität der Aufzeichnung benötigt werden und die akustische und audiovisuelle Aufzeichnung den Interviewten zur Zurückhaltung von heiklen Informationen verleiten könnten – die Natürlichkeit der akustischen und audiovisuellen Aufnahme ist nur eine scheinbare und überschätzte. Das mögliche Korrektiv ist dabei die Aufklärung des Interviewten über Sinn, Zweck und Form der Aufzeichnungen. FLICK plädiert für die größtmögliche Sparsamkeit der Aufzeichnung, die die jeweilige Forschungsanwendung zuläßt; Sparsamkeit im die Äußerungen der Beteiligten möglicherweise beeinflussenden technischen Aufwand und Sparsamkeit auch in der Qualität und Art der registrierten Informationen, um die Anonymität des Interviewten möglichst wenig zu gefährden. Läßt es die Fragestellung zu, so soll etwa auf Feldnotizen rekurriert werden. Die Vorgehensweise nach BLAUMEISER (vgl. 1997) sieht Tonaufzeichnungen vor und nach dem Prinzip der Offenheit die Aufklärung des Interviewten im Sinne von FLICK bei der Kontaktaufnahme (HERMANNS: Anwerbungsphase) und die offene Präsentation des Aufnahmegerätes. Außerdem wird der Interviewte vor Interviewbeginn eingeladen, bei heiklen Erzählpassagen das Unterbrechen der Tonaufzeichnung zu verlangen. In der “Kontakt- und Kontrakt” - Phase (BLAUMEISER) wird mit dem Interviewten auch die Verwendung der Aufzeichnung, speziell deren Veröffentlichung bzw. Nichtveröffentlichung, ausgehandelt. Im Rahmen dieser Arbeit ist eine Veröffentlichung der Aufzeichnung nötig (siehe Anhang), um die Wissenschaftlichkeit garantierende Nachvollziehbarkeit zu erreichen. Nur Personen, die sich mit einer anonymisierten Veröffentlichung der transkribierten Aufzeichnungen einverstanden erklären, werden interviewt.

Bezüglich der Transkription plädiert FLICK (vgl. 1991, 161f ) für Angemessenheit; Umfang und Präzision der Transkription sollen sich nach dem Verwendungszweck richten. Danach ist nur für Linguistik und Konversationsanalyse die maximal erreichbare Präzision der Transkription angemessen, nicht aber für sozialwissenschaftliche Fragestellungen. Dies entspricht auch der Vorgehensweise nach BLAUMEISER (vgl. 1997). Bezüglich dem Umfang der Transkription sieht die Vorgangsweise nach BLAUMEISER die komplette Transkription von Interviews vor, zur Regel der Angemessenheit kommt hier die Regel der Vollständigkeit dazu.

Interpretation nach BLAUMEISER, FLICK, MAYRING, SCHRATZ, SCHÜTZE (BOHNSACK)

Das Vorgehen nach BLAUMEISER bei der Interpretation entspricht keinem ausgewiesenem Standardverfahren, wie etwa dem von Philipp MAYRINGs Inhaltsanalyse. Die folgenden Vergleiche sollen es aber methodisch transparent machen.

Bezüglich der Interpretation zeichnet FLICK (vgl. 1991, 163ff) ein Spannungsfeld zwischen “konsequenter Idiographik” und “Quasi-Nomothetik”, in dem sich die Interpretation, ausgehend vom Fallverständnis, positionieren muß. Idiographik schließt vom Einzelfall auf allgemeine Gesetzmäßigkeiten, Nomothetik untersucht einzelne Phänomene verallgemeinernd nur an den dazu passenden Datenausschnitten. Verallgemeinerung, Nachvollziehbarkeit und Darstellung lassen sich aber am besten mit einem zweistufigen Vorgehen optimieren, bei dem zuerst die Einzelfälle im Verlauf und dann fallvergleichend und verallgemeinernd interpretiert wird. Die Vorgehensweise nach BLAUMEISER (vgl. 1997) sieht genau ein solches zweistufiges Vorgehen vor, dürfte aber insgesamt näher an der idiographischen Position liegen, da der Fallvergleich in der Sample-Integration und die Literatur-Integration dem Forschungsziel Optimierung und Stabilisierung der textgenerierten Hypothesen in einem heuristischen Forschungsverständnis dient.

Das Strukturverständnis der Interpretation kann zwischen den Strategien der Sequenzierung oder der Kategorisierung polarisiert werden. Durch die Sequenzierung soll die Struktur induktiv aus dem Fall heraus entwickelt werden, was bei strikter Umsetzung bis zur “Zeile-für-Zeile-Interpretation” gehen kann, während die Kategorisierung aus impliziten oder expliziten Vorstellungen und theoretischen Modellen deduzierend auf den Fall angewandt werden. Dabei können diese Kategorien aus dem Fall selbst herausentwickelt (Theorie als Forschungsziel) oder aus mehr oder minder explizit formulierten theoretischen Modellen abgeleitet oder auch von der Fragestellung ausgehend erarbeitet werden. Die Zuweisung der Kategorien zu den Textstellen, d.h. das Kodieren, kann dabei subsumierend und routinemäßig oder als kreativer Prozeß der Suche nach den Daten und Phänomenen angemessenen Kategorien und Kategorieensystemen betrieben werden. Die Vorgehensweise nach BLAUMEISER (vgl. 1997) fokussiert nicht auf eine aufschichtungsaufdeckende strenge Seqenzierung, wenn auch der Arbeitsschritt der Identifizierung der formalen narrationstheoretischen Kategorien Geschichten, Beschreibungen, Codas, biographische Kommentare und Argumentationen eine durchgehende Sequenzierung nach diesen Elementen von Erzählung ergibt, sondern geht kategorisierend nach der Trennung von narrativen und nichtnarrativen Textteilen vor. Aus dieser Trennung folgen auch die formalen “deskriptiven Kategorien” Themen und Motive, die inhaltlich aber rein induktiv und fallintern explizierend erarbeitet werden. Stark deduzierend geht die Kategorisierung von Orten und Zeiten vor, welche nicht nur eine ordnende Funktion haben, sondern auch den sozialräumlichen biographischen Ansatz implizit in sich haben. Die Kodierung versucht dabei “textgenerierte Kategorien” zu erstellen, bleibt also ähnlich dem “offenen Kodieren” der Grounded Theory nahe am Text.

Die Richtung der Interpretation kann die der Reduktion oder der Kontextualisierung sein. Durch die Reduktion soll aus einem oder mehreren Fällen, aus der Inhalts- und Bedeutungsvielfalt zusammenfassend, ein Deutungsmuster bzw. eine Kernvariable herausgearbeitet werden. Durch die Kontextualisierung wird mögliche Bedeutungsvielfalt systematisch aufgedeckt und so die implizite Auswahl des verstehenden Subjekts in seiner Interaktion sichtbar gemacht. Bei dieser zweiten Interpretationsrichtung (Objektive Hermeneutik), die möglichst von einer Gruppe von Forschern durchgeführt werden soll, wird aus einem möglichst breiten Interpretationsspektrum konkurrierend eine Interpretation herausgearbeitet. Im Ansatz von MAYRING, der im Wesentlichen reduzierend vorgeht, ist mit der Technik der Explikation auch die Interpretationsrichtung der Kontextualisierung integriert, aber laut FLICK derart nicht konsequent umgesetzt. Die Grundformen der Interpretierens sind nach MAYRING:

“Zusammenfassung: Ziel der Analyse ist es, das Material so zu reduzieren, daß die wesentlichen Inhalte erhalten bleiben, durch Abstraktion einen überschaubaren Korpus zu schaffen, der immer noch Abbild des Grundmaterials ist. Explikation: Ziel der Analyse ist es, zu einzelnen fraglichen Textteilen (Begriffen, Sätzen, ...) zusätzliches Material heranzutragen, das das Verständnis erweitert, das die Textstelle erläutert, erklärt, ausdeutet. Strukturierung: Ziel der Analyse ist es, bestimmte Aspekte aus dem Material herauszufiltern, unter vorher festgelegten Ordnungskriterien einen Querschnitt durch das Material zu leben oder das Material aufgrund bestimmter Kriterien einzuschätzen.” (MAYRING 1995, 54)

Die Vorgehensweise nach BLAUMEISER (vgl. 1997) interpretiert vor allem in Richtung Datenreduktion und zwar in drei Schritten. Aus der nach narrationstheoretischen Kategorien gewonnenen Sequenzierung werden unter Beibehaltung dieses theoretischen Hintergrunds zwei Gruppen von “deskriptive Kategorien” gewonnen, von denen eine weiter abstrahiert und nach Wertigkeit gereiht wird; für diese weitere Reduktion werden dann besonders aussagereiche “Schlüsselpassagen” aus den Sequenzen ausgewählt: Einerseits werden aus Geschichten und Beschreibungen und Codas induktiv Themen kodiert, andererseits werden aus biographischen Kommentaren und Argumentationen induktiv Motive kodiert und weiter zu Leitmotiven abstrahiert und nach Wertigkeit gereiht; Themen und Leitmotive dienen der Auswahl von Schlüsselpassagen. Explizierendes Interpretieren wird bei BLAUMEISER im Vergleich mit MAYRING (vgl. 1995, 70f ) als “enge Kontextanalyse” angewandt, nicht aber als über den Text hinausreichende “weite Kontextanalyse”. Der Arbeitsschritt der “Literatur-Integration” ist nicht mehr Teil der Interpretation und dient der Integration der gewonnenen heuristischen Ergebnisse in den Forschungsstand.

Zur Auswertung von teilgesteuerten Leitfaden-Interviews verwandte Michael SCHRATZ (vgl. 1993, 94f) die von MILES und HUBERMANN verwandten Kodierungstypen deskriptiver Kode, interpretativer Kode und explikativer Kode. In einer nicht sequenzierenden, sondern kategorisierenden Strategie werden dabei mit deskriptiven Kodes die Daten zur Person des Interviewten und zur Interviewsituation erhoben, mit interpretativen Kodes werden die Aussagen mit Bezug auf den Leitfaden interpretiert, während bei den explikativen Kodes die interpretative Schlußfolgerung stark ausgeweitet ist. Die Vorgehensweise nach BLAUMEISER erstellt mit der “faktischen Rekonstruktion” von “äußerer Biographie” und “äußerem Geschehen” und mit der Erfassung aller im Interview genannten Orte, soziale Räume und Zeiten deskriptive Kodes. Weiters erstellt sie interpretative Kodes in der Benennung der Erzähl-Elemente (Geschichten, Beschreibungen, Codas, biographische Kommentare, Argumentationen) und bei der Kategorisierung der deskriptiven Kategorien (Themen, Motive). Was SCHRATZ als explikative Kodes beschreibt, findet bei BLAUMEISER als Memo, d.h. als Aufzeichnung von hypothetischen Ideen über mögliche Deutungen und Zusammenhänge von Kategorien, seine Umsetzung, die dadurch entstandenen Kodes bleiben aber als “textgenerierte Kategorien” auf dem Niveau von interpretativen Kodes (Leitmotive entstehen durch Reduktion, nicht durch Explikation).

Der Vergleich der Vorlage zur Textauswertung von BLAUMEISER und den Auswertungsrichtlinien von BOHNSACK bzw. SCHÜTZE in BOHNSACK zeigt ein sehr ähnliches Vorgehen bei unterschiedlicher Benennung der Arbeitsschritte. BLAUMEISER bezweckt mit der Auswertung die Bildung von “text-generierten Hypothesen” (1997, 4) am ersten ausgewerteten Fall und die Weiterentwicklung dieser generierten Hypothesen an den weiteren Fällen. Die fallinterne Analyse von weiteren Fällen geschieht also an für diese Fälle externen Kategorisierungen aus dem ersten hypothesengenerierenden Fall. BOHNSACKs bzw. SCHÜTZEs Auswertungsvorgang verläuft in den ihren formalen Schritten der Auswertung des Einzelfalls im Wesentlichen gleich wie die Auswertung des ersten hypothesengenerierenden Falls nach BLAUMEISER. Zusätzlich ist deren Auswertung aber durch biographietheoretische Konzepte bestimmt, wodurch die fallinterne Analyse ausführlicher wird. Dadurch wird zuerst die “biographische Gesamtformung” (SCHÜTZE nach BOHNSACK 1991, 97) herausgearbeitet und erst auf der Ebene der biographischen Gesamtformung von Einzelfällen wird eine “komparative Analyse” (ebd., 97) zwischen Fällen durchgeführt. Aus der komparativen Analyse [13] heraus werden dann u.a. gegenstandsbezogene Fragestellungen beantwortet, also Hypothesen kreiert. Dort wo BLAUMEISER (vgl. 1997) die Folie der “äußeren Biographie” durch das Hinzuziehen des sozialräumlichen Ansatzes mit einer hohen Strukturiertheit (durch Räume und Zeiten) erstellt, um darauf die aus den argumentativen Einlagerungen (Eigentheorien) gewonnenen “Leitmotive” abzubilden, erstellt SCHÜTZE in BOHNSACK (vgl. 1991, 95f) weniger strukturiert aber (Biographie-) theoriegeladener die “lebensgeschichtliche Abfolge der erfahrungsdominanten Prozeßstrukturen in den einzelnen Lebensabschnitten”, die der “grundlegenden biographischen Erfahrungsschichtung” entspricht, durch “analytische Abstraktion” der vorher durchgeführten “strukturellen(n) inhaltliche(n) Beschreibung der Darstellungsstücke”, um darauf die “Wissensanalyse” der “eigentheoretisch argumentativen Einfügungen” zu interpretieren. Denn das Verständnis der Argumentation des Interviewten ergibt sich nicht aus den Argumentationen selbst. Die biographischen eher monokausalen Alltagstheorien des Interviewten, die aus dem Orientierungsdruck heraus entstehen, werden so im vom Handlungsdruck relativ freien Raum der wissenschaftlichen Theoriebildung vielseitiger beschrieben (vgl. HIERDEIS / HUG 1992, 90-92)

“Ohne den lebensgeschichtlichen Ereignis- bzw. Erfahrungsrahmen für die eigentheoretische Wissensproduktion zu kennen, ist es unmöglich, den Stellenwert autobiographischer Theorieproduktion für den Lebenslauf zu bestimmen.” (SCHÜTZE in BOHNSACK 1991, 96)

Deshalb stellen sowohl BLAUMEISER als auch SCHÜTZE bzw. BOHNSACK die Inbezugsetzung von autobiographischen Eigentheorien auf der Basis der äußeren Biographie der Trennung von Geschichten von Beschreibung und Argumentation voraus, um zuerst aus den nicht argumentativen Textanteilen die äußere Biographie zu rekonstruieren.




[12] HOFMANN-RIEM´s “Prinzip der Offenheit” bezieht sich auf die Interpretation und unterscheidet sich deshalb von BLAUMEISERs “Prinzip der Offenheit”, das sich auf die Interviewsituation bezieht.
[13] Ein weiteres mögliches Produkt der komparativen Analyse ist die Generierung von fallübergreifenden Kategorien, sog. “Elementarkategorien” (SCHÜTZE nach BOHNSACK 1991, S. 97), die dann der quantitativen Forschung dienen können. Der Endpunkt der qualitativen Auswertung kann mit quantitativen Daten also in zweifacher Weise in Beziehung treten: als Abbildung auf existenten quantitativen Daten die an das qualitative Ergebnis herangetragen werden oder als Ausgangspunkt für die Produktion von quantitativen Daten.



©  1998


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